Scheidung

Eine Ehescheidung muss immer von einem Anwalt bei Gericht beantragt werden. Das heißt, dass derjenige, der den Scheidungsantrag stellt, zwingend durch einen Rechtsanwalt vertreten sein muss.

Wenn Einigkeit zwischen den Ehegatten hinsichtlich des Scheidungswunsches und kein Streit hinsichtlich der im Rahmen der zu regelnden Folgesachen (z.B. Differenzen zum Unterhalt, Zugewinn, Hausrat, Immobilie etc.) besteht, kann die Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Gerne berate ich Sie persönlich und erörtere mit Ihnen alle auftretenden Fragen während des Verfahrens.