Internationales Familienrecht

Immer mehr Ehen werden zwischen Angehörigen verschiedener Staaten geschlossen oder es besteht der Wunsch eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland scheiden zu lassen.

Es stellt sich daher zwangsläufig die Frage, welches Recht auf die Ehe und die Folgesachen Anwendung findet.

Insbesondere bei einer Scheidung, der Regelung des Güterrechts, des Unterhaltsrechtes und der Regelung der elterlichen Sorge stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit, dem Verfahrensrecht und der inhaltlichen Ausgestaltung.

Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass das Recht am Ort der Eheschließung (Ausland?) oder am Ort des Lebensmittelpunktes (Deutschland?) angewendet wird.

Das internationale Privatrecht eines jeden Landes wird durch das betreffende Land selbst geregelt, es sei denn, es sind völkerrechtliche Abkommen vorrangig zu berücksichtigen und anzuwenden.

Neben der Frage des anwendbaren Rechts ist auch immer die internationale Zuständigkeit des Familiengerichts ein wichtiger Aspekt des internationalen Familienrechts.